Gesetzgebung-LAV Sachsen-Anhalt e.V
Das 1x1 des Angels in Sachsen Anhalt aus gesetzlicher Sicht
Die Fischereigesetze sind Ländersache.Aus diesem Grund können unterschiedliche Regeln das Angeln in den einzelnen Bundesländern beeinflussen.Was in Sachsen Anhalt erlaubt ist,muss nicht unbedingt z.B. in Bayern erlaubt sein oder umgekehrt.Wer in Sachsen Anhalt angeln möchte,muss das Fischereigesetz die Fischereiordnung Sachsen Anhalt,sowie die Satzungen und Gewässerordnung der Fischereiausübungsberechtigten(Eigentümer,Pächter oder Vereine) beachten.
Einige wichtige gesetzliche Regeln in einer kurzen Übersicht für Sachsen Anhalt.
Wer angeln geht,muss einen gültigen Fischereischein und eine Angelerlaubnis des Fischerausübungsberechtigten besitzen.
Es darf mit zwei Ruten mit Ringe und Rolle,sowie einer Kopfrute ohne Rolle gleichzeitig gefischt werden.Ausnahme,beim aktiven Spinn-und Flugangeln darf jeweils nur eine Rute benutzt werden.Je Angel sind maximal 3 ein-bis dreischenklike Haken erlaubt.Das Schleppangeln ist ab einer Gewässerfläche von über 30ha erlaubt,sofern der Fischereiausübungsberechtigte dem zustimmt.(Diese Regeln gelten übrigens auch in gewerblichen Angelparks wie Forellenanlagen.)
Folgende Schonzeiten müssen beachtet werden
Äsche 01.Dezember-15Mai
Barbe 01 April-30.Juni
Bachforelle 01.September-31.März
Hecht 01.Januar-30.April
Lachs 01.Oktober-31.März
Meerforelle 01.Oktober-31.März
Wels 01.Januar-30.Juni
Zander 01.Januar-31.Mai
Schöpfteich Hornhausen Nr.203/2 bis 01.08 eines des Jahres Angeln nicht gestattet.
ab 2014 aufgehoben,mann darf von der Straßenseite ganzjährig beangeln
Folgende Mindesmaße gelten
Aal 50cm
Äsche 30cm
Bachforell 25cm
Barbe 45cm
Graskarpfen 70cm
Große Maräne 30cm
Hasel 15cm
Hecht 50cm
Karpfen 35cm
Kleine Maräne 12cm
Plötze 15cm
Lachs 50cm
Meerforelle 40cm
Quappe 30cm
Rapfen 40cm
Regenbogenforelle 25cm
Rotfeder 15cm
Schleie 30cm
Wels 70cm
Zährte 30cm
Zander 50cm
Es gibt keine gesetzliche Regelungen die ein Nachtangeln verbieten.Die Nutzung von Zelten sollte jedoch mit dem Eigentümer des Gewässers geklärt werden.
Die Fangkartenist ständig zu führen.Alle Fänge sind einzutragen.
Beitragsordnung 2016 des AVO DAFV-OG-Ausleben
1.Beitragshöhe
Vollzahler 75,-€ (davon 10,-€ für die OG )
(Männer und Frauen mit eigenen Einkommen) + 5,- € für den Erhalt unseres Vereinsgewässer
Schüler 20,-€ (davon 5,-€ für die OG)
Studenten 40,-€ (davon 5,-€ für die OG)
ruhende Mitgliedschaft 25,-€
Ehrenmitgliedschaft 7,-€ (wird der OG rückerstattet)
2. Neuaufnahmen
Vollzahler 100,-€ (davon 10,-€ für die OG)
Schüler/Studenten 40,-€ ( davon 5,-€ für die OG)
3. Sonderabgaben
nicht geleistete Arbeitsstunden 30,-€ ( davon 13,-€ für die OG)
nicht abgegebene Fangkarten 20,-€ ( davon 8,-€ für die OG)