Gesetzgebung-LAV Sachsen-Anhalt e.V

 

Das 1x1 des Angels in Sachsen Anhalt aus gesetzlicher Sicht

 

Die Fischereigesetze sind Ländersache.Aus diesem Grund können unterschiedliche Regeln das Angeln in den einzelnen Bundesländern beeinflussen.Was in Sachsen Anhalt erlaubt ist,muss nicht unbedingt z.B. in Bayern erlaubt sein oder umgekehrt.Wer in Sachsen Anhalt angeln möchte,muss das Fischereigesetz die Fischereiordnung Sachsen Anhalt,sowie die Satzungen und Gewässerordnung der Fischereiausübungsberechtigten(Eigentümer,Pächter oder Vereine) beachten.

Einige wichtige gesetzliche Regeln in einer kurzen Übersicht für Sachsen Anhalt.

Wer angeln geht,muss einen gültigen Fischereischein und eine Angelerlaubnis des Fischerausübungsberechtigten besitzen.

Es darf mit zwei Ruten mit Ringe und Rolle,sowie einer Kopfrute ohne Rolle gleichzeitig gefischt werden.Ausnahme,beim aktiven Spinn-und Flugangeln darf jeweils nur eine Rute benutzt werden.Je Angel sind maximal 3 ein-bis dreischenklike Haken erlaubt.Das Schleppangeln ist ab einer Gewässerfläche von über 30ha erlaubt,sofern der Fischereiausübungsberechtigte dem zustimmt.(Diese Regeln gelten übrigens auch in gewerblichen Angelparks wie Forellenanlagen.)

Folgende Schonzeiten müssen beachtet werden

Äsche          01.Dezember-15Mai

Barbe          01 April-30.Juni

Bachforelle 01.September-31.März

Hecht          01.Januar-30.April

Lachs         01.Oktober-31.März

Meerforelle 01.Oktober-31.März

Wels           01.Januar-30.Juni

Zander        01.Januar-31.Mai

 

Schöpfteich Hornhausen Nr.203/2 bis 01.08 eines des Jahres Angeln nicht gestattet.

ab 2014 aufgehoben,mann darf von der Straßenseite ganzjährig beangeln 

 

Folgende Mindesmaße gelten

 

Aal                            50cm

Äsche                       30cm



Bachforell                25cm

Barbe                       45cm

Graskarpfen           70cm

Große Maräne          30cm

Hasel                          15cm

Hecht                        50cm

Karpfen                     35cm

Kleine Maräne          12cm

Plötze                          15cm

Lachs                        50cm

Meerforelle               40cm

Quappe                     30cm

Rapfen                      40cm

Regenbogenforelle   25cm

Rotfeder                     15cm

Schleie                      30cm

Wels                          70cm

Zährte                       30cm

Zander                      50cm

 

Es gibt keine gesetzliche Regelungen die ein Nachtangeln verbieten.Die Nutzung von Zelten sollte jedoch mit dem Eigentümer des Gewässers geklärt werden.

Die Fangkartenist ständig zu führen.Alle Fänge sind einzutragen.

 

 

 

Beitragsordnung 2016 des AVO DAFV-OG-Ausleben

 

1.Beitragshöhe

 

 

Vollzahler                                                                    75,-€ (davon 10,-€ für die OG )

(Männer und Frauen mit eigenen Einkommen)       +  5,-  € für den Erhalt unseres Vereinsgewässer

 

 

Schüler                                                                        20,-€ (davon 5,-€ für die OG)

 

Studenten                                                                   40,-€ (davon 5,-€ für die OG)

 

ruhende Mitgliedschaft                                              25,-€

 

Ehrenmitgliedschaft                                                   7,-€ (wird der OG rückerstattet)

 

 

2. Neuaufnahmen

 

 

Vollzahler                                                                    100,-€ (davon 10,-€ für die OG)

 

 

Schüler/Studenten                                                      40,-€ ( davon 5,-€ für die OG)

 

 

 

3. Sonderabgaben

 

 

nicht geleistete Arbeitsstunden                                  30,-€ ( davon 13,-€ für die OG)

 

nicht abgegebene Fangkarten                                     20,-€ ( davon 8,-€ für die OG)